Warum München jetzt handeln muss

München konzentriert Konzern-Töchter, Premium-E-Commerce und Medien-Unternehmen. Bayern setzt das BFSG über das Bayerische E-Government-Gesetz mit ergänzenden Vorgaben um — besonders im Mittelstand ist das Bewusstsein gestiegen.

1,512,000
Einwohner
98,000
Unternehmen
610,000 €
Ø Jahres-Umsatz KMU
100.000 €
Bußgeld max. § 37 BFSG

Die Rechtslage in Bayern

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 bundesweit — unabhängig davon, ob ein Unternehmen in Berlin, München oder Flensburg sitzt. Zusätzlich existieren in Bayern landesrechtliche Vorgaben zur Zugänglichkeit, die kumulativ greifen.

Zuständige Behörde: Bayerisches Staatsministerium für Digitales koordiniert mit der bundesweiten Marktüberwachungsbehörde. IHK München und Oberbayern informiert Mitglieder aktiv.

Abmahn-Risiko in München

Münchner Wettbewerbs- und IT-Kanzleien haben bereits Musterverfahren auf Grundlage § 3a UWG i.V.m. § 3 BFSG initiiert. Formal gründet die Abmahnung häufig auf § 3a UWG (Rechtsbruch-Tatbestand) in Verbindung mit §§ 3, 14 BFSG. Typische Kostennote: 800–3.500 € beim ersten Abmahn-Schreiben.

Wer ist betroffen? Alle Unternehmen mit über 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Jahresumsatz, die Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten (§ 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind ausgenommen — aber nicht automatisch: Der Nachweis muss dokumentiert werden.

Branchen-Übersicht für München

Wir haben für München die wichtigsten BFSG-pflichtigen Branchen aufbereitet. Jede Branchen-Seite zeigt die spezifischen Schwachstellen, regulatorischen Rahmenbedingungen (HWG, BORA, UWG & Co.) und typische Abmahn-Muster.

Was BFSGuard für Unternehmen aus München leistet

Häufige Fragen aus München

Gilt das BFSG für mein Unternehmen aus München?

Ja, sofern Sie mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder über 2 Mio. € Jahresumsatz erzielen und Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten. Der Sitz in München ändert an der Bundesrechts-Geltung nichts.

An wen wende ich mich in Bayern bei einer Beschwerde?

Bayerisches Staatsministerium für Digitales koordiniert mit der bundesweiten Marktüberwachungsbehörde. IHK München und Oberbayern informiert Mitglieder aktiv.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß?

Nach § 37 BFSG bis zu 100.000 € je Verstoß. Vorgeschaltet ist meist eine Abmahnung mit Kostennote zwischen 800 und 3.500 € zuzüglich strafbewehrter Unterlassungserklärung.

Wie lange dauert eine BFSG-Prüfung meiner Website in München?

Unser automatisierter Dual-Score-Scan läuft in 30–60 Sekunden. Eine vollständige MLBF-Dokumentation inkl. § 14-Erklärung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden (Komplett-Service).

Fördert Bayern die BFSG-Umsetzung finanziell?

In Baden-Württemberg existiert das L-Bank-Programm „Digital Jetzt BW“ (bis 15.000 € Zuschuss). In anderen Bundesländern greifen bundesweite Digitalisierungs-Förderungen (BMWK „Go-Digital“). Wir prüfen das gerne individuell für Sie.

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