Warum Restaurants in München jetzt BFSG-konform sein müssen
München konzentriert Konzern-Töchter, Premium-E-Commerce und Medien-Unternehmen. Bayern setzt das BFSG über das Bayerische E-Government-Gesetz mit ergänzenden Vorgaben um — besonders im Mittelstand ist das Bewusstsein gestiegen.
Gerade für Restaurants in München sind die Anforderungen eindeutig: Digitaler Kundenkontakt — ob über Terminbuchung, Formular-Anfrage oder Online-Verkauf — fällt unter § 1 BFSG. Die regulatorische Klammer bildet LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung), PAngV, HGB § 31, DSGVO; Reservierungs-Plattformen fallen unter E-Commerce-BFSG.
Typische BFSG-Probleme bei Restaurant-Websites
Unsere Scans von Restaurants — auch im Raum München — zeigen immer wieder dieselben Muster:
- Speisekarte als Bild-PDF ohne Text-Alternative
- Allergen-Kennzeichnung (LMIV) nicht maschinenlesbar
- Reservierungs-Widgets (OpenTable, Quandoo) ohne ARIA-Labels
- Tisch-Auswahl als visuelle Karte ohne Tastatur-Äquivalent
- Galerie-Fotos des Restaurants ohne alt-Attribute
Regulatorischer Rahmen für Restaurants
Für Restaurants gelten neben dem BFSG folgende fachspezifische Regelwerke: LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung), PAngV, HGB § 31, DSGVO; Reservierungs-Plattformen fallen unter E-Commerce-BFSG. Diese Regeln wirken kumulativ — ein Verstoß gegen das BFSG kann zusätzlich als Wettbewerbsverstoß (§ 3a UWG) oder berufsrechtliche Pflichtverletzung geahndet werden.
Was prüft BFSGuard bei einer Restaurant-Website konkret?
- WCAG 2.2 AA: Alle 50 erfolgskritischen Kriterien (axe-core + eigene Heuristik)
- EN 301 549: Europäische Harmonisierungsnorm für BFSG
- PDF/UA: Formulare, Rezepte, Preislisten auf Tag-Struktur
- Tastatur-Navigation: Jede Interaktion per Tab erreichbar
- Screenreader-Test: ARIA-Label, Live-Regionen, Landmarks
- § 14-Erklärung: Rechtskonforme Generierung und Pflege
Kosten & Risiken bei Verstoß
Bußgeld (§ 37 BFSG): Bis zu 100.000 € je Verstoß. Abmahnung (§ 3a UWG): 800–3.500 € typische Kostennote. Berufsrecht: Je nach Kammer drohen zusätzliche Sanktionen — insbesondere bei Restaurants.
Münchner Wettbewerbs- und IT-Kanzleien haben bereits Musterverfahren auf Grundlage § 3a UWG i.V.m. § 3 BFSG initiiert.
Häufige Fragen — Restaurant & BFSG in München
Ist jede Restaurant-Website in München BFSG-pflichtig?
Grundsatz: Ja, sobald Sie mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Umsatz wirtschaften UND Dienstleistungen online anbieten (z. B. Online-Buchung, Bestellung, Formular-Anfrage). Kleinstunternehmen sind ausgenommen — müssen diesen Status aber dokumentieren können.
Welche Regelwerke gelten für Restaurants zusätzlich zum BFSG?
Neben dem BFSG wirken: LMIV (Lebensmittelinformations-Verordnung), PAngV, HGB § 31, DSGVO; Reservierungs-Plattformen fallen unter E-Commerce-BFSG. Diese Regeln wirken kumulativ und können sich bei Verstößen verstärkend auf Sanktionen auswirken.
Wie hoch ist das Abmahn-Risiko für Restaurants in München?
Wir kategorisieren das Risiko für Restaurants als „mittel“. In München ist zusätzlich zu beachten: Münchner Wettbewerbs- und IT-Kanzleien haben bereits Musterverfahren auf Grundlage § 3a UWG i.V.m. § 3 BFSG initiiert.
Wie schnell kann BFSGuard unsere Restaurant-Website prüfen?
Dual-Score-Scan: 30–60 Sekunden. Vollständige MLBF-Dokumentation inkl. § 14-Erklärung für eine Restaurant-Website mit durchschnittlich 12 URLs: innerhalb 24 Stunden (Komplett-Service).
Wer ist in Bayern für Beschwerden zuständig?
Bayerisches Staatsministerium für Digitales koordiniert mit der bundesweiten Marktüberwachungsbehörde. IHK München und Oberbayern informiert Mitglieder aktiv.
Benötigen Restaurants eine eigene Barrierefreiheits-Erklärung?
Ja. Nach § 14 BFSG muss jede B2C-Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhalten — das gilt ausdrücklich auch für Dienstleister. BFSGuard generiert sie automatisch, juristisch geprüft.
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