§14 BFSG Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen — Kostenlose Vorlage + Generator 2026
Wer eine Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anbietet, muss eine §-14-Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. In diesem Leitfaden zeigen wir die Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG, liefern eine Muster-Vorlage und stellen unseren kostenlosen Generator vor — in 60 Sekunden zur rechtssicheren Erklärung.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss eine §14-Erklärung veröffentlichen?
- Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG
- Zuständige Marktüberwachung: MLBF Magdeburg
- Kostenlose Muster-Vorlage (Volltext)
- Automatisierter Generator in 60 Sekunden
- §-16-Feedback-Mechanismus richtig umsetzen
- Die 7 häufigsten Fehler in §14-Erklärungen
- Bußgelder bei fehlender Erklärung
- Häufige Fragen
Erstellen Sie Ihre §14-Erklärung in 60 Sekunden
Kostenlos · Alle Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG · MLBF-Kontakt aktuell · PDF-Export · DSGVO-konform
§14 Generator starten →Wer muss eine §14-Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?
Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitzustellen und eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG zu veröffentlichen.
Verpflichtete Anbieter:
- Betreiber von Online-Shops (B2C)
- Banken, Sparkassen, Versicherungen
- Reise- und Personenverkehrsportale
- Streaming-Dienste + E-Book-Händler
- SaaS-Plattformen mit Verbrauchergeschäft
- Hardware-Hersteller (ATM, Self-Service-Terminals, E-Reader)
Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG
Anlage 3 BFSG schreibt 4 Pflichtpunkte vor. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt darüber hinaus zusätzliche Best-Practice-Inhalte:
| Pflicht | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| 1. Allgemeine Beschreibung | Firma, Anschrift, Website-URL, Dienstleistungsbeschreibung | Anlage 3 BFSG |
| 2. Erläuterungen zur Nutzung | Was können Besucher auf der Website tun? | Anlage 3 BFSG |
| 3. Erfüllungsbeschreibung | Konformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht), WCAG 2.2 AA + EN 301 549, Liste bekannter Barrieren | Anlage 3 BFSG |
| 4. Marktüberwachung | Kontaktdaten der zuständigen MLBF Magdeburg | Anlage 3 BFSG |
| 5. Feedback-Mechanismus (optional) | §16 BFSG — 4-Wochen-Antwortfrist empfohlen | EU-Muster 2018/1523 |
| 6. Stand & Prüfmethode (optional) | Datum der letzten Prüfung + automatische/manuelle Methode | Bundesfachstelle FAQ |
| 7. Durchsetzungsverfahren (optional) | Eskalationspfad zur MLBF bei unzufriedener Antwort | EU-Muster |
Zuständige Marktüberwachung: MLBF Magdeburg (seit 26.09.2025)
Bis September 2025 waren 16 separate Landesbehörden zuständig — das hat sich geändert. Der Staatsvertrag über die Marktüberwachung der Barrierefreiheit vom 26.09.2025 hat die zuständige Stelle zentralisiert:
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Telefon: +49 391 28 92 30 23
Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Seit Januar 2026 prüft die MLBF aktiv und kann nach § 37 BFSG Bußgelder bis 100.000 € pro Verstoß verhängen. Auch wenn Sie in einem anderen Bundesland sitzen (Baden-Württemberg, Bayern, NRW …) — die MLBF in Magdeburg ist bundesweit zentrale Ansprechpartnerin.
Kostenlose Muster-Vorlage für § 14 BFSG Erklärung
Die folgende Vorlage entspricht den Anforderungen aus Anlage 3 BFSG und dem EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523. Orange Platzhalter ersetzen Sie durch Ihre Daten:
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) + Anlage 3 BFSG
{FIRMA} ist bemüht, die Website {WEBSITE} im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021
barrierefrei zugänglich zu machen.
1. ANBIETER
Firma: {FIRMA}
Anschrift: {STRASSE}, {PLZ} {ORT}
E-Mail: {EMAIL}
Verantwortlich i.S.v. § 18 Abs. 2 MStV: {VERANTWORTLICHER}
2. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG
{BESCHREIBUNG — z. B. "Online-Shop für Bürobedarf. Kunden können
Produkte suchen, bestellen, per SEPA/Kreditkarte bezahlen."}
3. STAND DER VEREINBARKEIT
Die Website ist {vollständig | teilweise | nicht} vereinbar mit
EN 301 549 (V3.2.1) und WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA.
4. NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
a) Unvereinbarkeit mit dem BFSG:
- {BARRIERE 1 mit WCAG-Verweis, geplante Behebung bis {DATUM}}
- {BARRIERE 2 …}
b) Unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG:
{falls keine: "Keine Inhalte als unverhältnismäßige Belastung markiert."}
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs:
- Archivierte Inhalte vor dem 28. Juni 2025
- Drittinhalte außerhalb unserer Kontrolle
5. ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG
Diese Erklärung wurde am {DATUM} erstellt.
Prüfmethode: automatisierte Prüfung (axe-core / WCAG 2.2 AA) +
manuelle Stichproben.
6. FEEDBACK UND KONTAKT (§ 16 BFSG)
Meldung von Barrieren — wir antworten innerhalb von 4 Wochen:
E-Mail: {BARRIERE-EMAIL}
Telefon: {TELEFON optional}
7. DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Ohne zufriedenstellende Antwort binnen vier Wochen wenden Sie
sich bitte an die zuständige Marktüberwachungsstelle:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
(MLBF) — Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Telefon: +49 391 28 92 30 23
Web: www.mlbf-barrierefrei.de
Erstellt am {DATUM}
In 60 Sekunden zur fertigen Erklärung — BFSGuard-Generator
Manuelles Ausfüllen der Vorlage dauert 30–60 Minuten und birgt Fehlerquellen (falsche MLBF-Adresse, fehlende Pflichtfelder, veraltete Rechtsverweise). Unser kostenloser §14 BFSG Generator löst das:
- ✅ Alle Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG — validiert
- ✅ MLBF-Kontakt aktuell (Magdeburg, Stand 2026)
- ✅ HTML + Text + Druck-zu-PDF — direkt im Browser
- ✅ DSGVO-konform — keine Daten an unsere Server
- ✅ Kostenlos — keine Registrierung, keine Wasserzeichen
§-16-Feedback-Mechanismus — was wirklich Pflicht ist
Das BFSG verlangt in § 16 einen Feedback-Mechanismus für Nutzer, die auf Barrieren stoßen. Technisch ist das eine E-Mail-Adresse oder ein Formular. Die 4-Wochen-Antwortfrist stammt aus dem EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523 — nicht wörtlich aus dem BFSG, aber von der Bundesfachstelle als Richtwert empfohlen.
Umsetzung in der Praxis:
- Dedizierte E-Mail (z. B.
barrierefreiheit@ihre-firma.de) - Optional: Online-Formular mit Pflichtfeldern (URL, Barriere-Art, Rückmeldemöglichkeit)
- Ticket-System mit SLA-Timer (kommerzielle Tools wie BFSGuard-Widget automatisieren das)
- Eskalationspfad: Bei Nicht-Antwort → MLBF Magdeburg
Die 7 häufigsten Fehler in §14-Erklärungen
- "Vollständig vereinbar" behauptet bei Score < 100 — rechtlich angreifbar als irreführende Angabe (UWG § 5)
- Veraltete MLBF-Adresse — viele Muster aus Q2 2025 nennen noch 16 Landesbehörden
- Fehlender Feedback-Mechanismus — §16 BFSG ist Pflicht, nicht Best Practice
- Keine WCAG-Referenz — "barrierefrei" ohne EN 301 549 + WCAG 2.2 AA ist nicht prüfbar
- Kein Stand-Datum — Erklärungen ohne Datum gelten als veraltet
- Keine Liste nicht-konformer Inhalte — Anlage 3 verlangt explizite Benennung
- Fehlende Ausnahme-Dokumentation — § 17 unverhältnismäßige Belastung muss begründet werden
Bußgelder bei fehlender §14-Erklärung
Nach § 37 BFSG können Verstöße mit Bußgeldern bis 100.000 € pro Verstoß geahndet werden. Seit Januar 2026 prüft die MLBF Magdeburg aktiv — erste Prüfberichte gehen typischerweise mit 4-Wochen-Nachfrist an den Anbieter, danach folgen formale Bußgeldverfahren.
Zusätzliche Risiken:
- UWG-Abmahnungen — Mitbewerber können nach § 8 UWG abmahnen (typisch 595–2.700 € Streitwert)
- Verbraucherverbandsklagen nach § 3a UWG + UKlaG
- DBSV-Beschwerden (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)
Häufige Fragen
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Die generierte Erklärung deckt die Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG ab. Für komplexe Fälle (Bankdienstleistungen nach § 17 BFSGV, B2-Sprachniveau, Multi-Konzern-Strukturen) empfehlen wir die Prüfung durch eine IT-Rechts-Kanzlei.
Muss ich pro Bundesland eine eigene Erklärung erstellen?
Nein. Seit dem 26. September 2025 ist die MLBF Magdeburg zentral für alle 16 Bundesländer zuständig. Eine Erklärung genügt bundesweit.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen (Relaunch, neue Features, Barrierenaktualisierung). Mit BFSGuard-Monitoring ist ein 6-Monats-Turnus üblich.
Gibt es eine Word-Vorlage zum Download?
Unser Generator exportiert als HTML + Text. Über "Drucken → Als PDF speichern" erhalten Sie PDF. Für Word-Bearbeitung einfach den Text kopieren und in Word einfügen.
Was kostet der Generator?
Nichts. Kostenlos, keine Registrierung, keine Datenspeicherung. Als Teil unseres BFSGuard-Ökosystems stellen wir den Generator als Lead-Magnet zur Verfügung. Das kontinuierliche Monitoring mit Widget + KI-Reparatur gibt es ab 19,99 €/Monat.
Bereit für Ihre §14-Erklärung?
60 Sekunden. Keine Registrierung. Alle Pflichtfelder.
Generator starten →Rechtliche Hinweise: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtsverbindliche Prüfung Ihrer BFSG-Konformität wenden Sie sich an eine IT-Rechts-Kanzlei oder direkt an die MLBF Magdeburg. Stand: 21. April 2026.