§14 Erklärung zur Barrierefreiheit —
in 60 Sekunden erstellt.
Rechtssichere Vorlage nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anlage 3 BFSG. Alle Pflichtfelder abgedeckt, MLBF-Magdeburg-Kontakt aktuell (Stand April 2026), PDF-Download direkt ohne Registrierung.
1 · Unternehmen & Website
Pflichtangaben für die Erklärung (Inhaberin, Anschrift, Kontakt).
2 · Leistungsbeschreibung
Kurze, konkrete Beschreibung, was Besucher auf Ihrer Website tun können.
3 · Konformitätsstatus
Ehrlich auswählen — "vollständig" bei Score < 100 ist rechtlich angreifbar.
4 · Feedback-Mechanismus (§ 16 BFSG)
Barriere-Meldekanal für Besucher. Antwortfrist 4 Wochen empfohlen (EU-Muster).
5 · Erklärung generieren
Kostenlos. Keine Registrierung. Keine Datenübertragung — alles läuft in Ihrem Browser.
Vorschau + PDF-Export (E-Mail optional)
Optional: E-Mail-Adresse hinterlassen, um BFSG-Updates + §-16-Feedback-Tool zu erhalten. Kein Zwang — Sie können auch ohne generieren.
Häufige Fragen
Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?
Nein. Die generierte Erklärung deckt alle Pflichtfelder nach § 14 BFSG + Anlage 3 BFSG ab und orientiert sich am EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523. Für komplexe Fälle (z. B. Bankdienstleistungen nach § 17 BFSGV, B2-Sprachniveau) empfehlen wir die Prüfung durch eine IT-Rechts-Kanzlei.
Brauche ich pro Bundesland eine eigene Erklärung?
Nein. Seit dem 26. September 2025 ist die MLBF in Magdeburg für alle 16 Bundesländer zentral zuständig (Staatsvertrag Marktüberwachung Barrierefreiheit). Ihre Bundesland-Auswahl dient der kontextuellen Nennung in der Erklärung.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen an der Website. Bei kontinuierlichem Monitoring (z. B. mit BFSGuard) empfiehlt sich ein Turnus von 6 Monaten.
Wer ist die MLBF?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF AöR) mit Sitz in Magdeburg. Sie prüft seit Januar 2026 aktiv, ob Unternehmen die BFSG-Pflichten einhalten, und kann Bußgelder bis 100.000 € nach § 37 BFSG verhängen.
Welche Inhalte sind vom BFSG ausgenommen?
Archivierte Inhalte vor dem 28. Juni 2025 ohne Aktualisierung, Drittinhalte außerhalb Ihrer Kontrolle sowie Inhalte von Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Jahresumsatz) für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen-Check →
Möchten Sie Ihre Website kontinuierlich auf BFSG-Konformität prüfen?
BFSGuard scannt wöchentlich, meldet Regressionen per E-Mail und hält Ihre §-14-Erklärung automatisch aktuell. Ab 19,99 € / Monat. 7 Tage kostenlos testen.
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