BFSGuard · §14 Generator

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KOSTENLOS · BFSG ANLAGE 3 · MLBF 2026

§14 Erklärung zur Barrierefreiheit —
in 60 Sekunden erstellt.

Rechtssichere Vorlage nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Anlage 3 BFSG. Alle Pflichtfelder abgedeckt, MLBF-Magdeburg-Kontakt aktuell (Stand April 2026), PDF-Download direkt ohne Registrierung.

Anlage 3 BFSG vollständig WCAG 2.2 AA + EN 301 549 MLBF-Kontakt aktuell DSGVO-konform (keine Daten gespeichert)

1 · Unternehmen & Website

Pflichtangaben für die Erklärung (Inhaberin, Anschrift, Kontakt).

Seit 26.09.2025 ist die MLBF in Magdeburg bundesweit zentral zuständig. Ihre Auswahl wird in der Erklärung erwähnt.

2 · Leistungsbeschreibung

Kurze, konkrete Beschreibung, was Besucher auf Ihrer Website tun können.

3 · Konformitätsstatus

Ehrlich auswählen — "vollständig" bei Score < 100 ist rechtlich angreifbar.

Score aus BFSGuard-Scan oder Lighthouse Accessibility.
Tipp: strukturieren Sie als Liste mit WCAG-Verweis + Behebungsdatum.

4 · Feedback-Mechanismus (§ 16 BFSG)

Barriere-Meldekanal für Besucher. Antwortfrist 4 Wochen empfohlen (EU-Muster).

💡 Kein eigener Kanal vorhanden? BFSGuard stellt mit dem Widget automatisch einen §-16-konformen Feedback-Mechanismus bereit — inkl. 4-Wochen-SLA-Timer und MLBF-Eskalationspfad. Details →

5 · Erklärung generieren

Kostenlos. Keine Registrierung. Keine Datenübertragung — alles läuft in Ihrem Browser.

🇩🇪 MLBF Magdeburg · Stand 21.04.2026 📋 Anlage 3 BFSG vollständig 🔒 DSGVO — keine Server-Datenübertragung ⚖️ Rechtstext orientiert an activeMind.legal + Bundesfachstelle FAQ

Häufige Fragen

Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?

Nein. Die generierte Erklärung deckt alle Pflichtfelder nach § 14 BFSG + Anlage 3 BFSG ab und orientiert sich am EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523. Für komplexe Fälle (z. B. Bankdienstleistungen nach § 17 BFSGV, B2-Sprachniveau) empfehlen wir die Prüfung durch eine IT-Rechts-Kanzlei.

Brauche ich pro Bundesland eine eigene Erklärung?

Nein. Seit dem 26. September 2025 ist die MLBF in Magdeburg für alle 16 Bundesländer zentral zuständig (Staatsvertrag Marktüberwachung Barrierefreiheit). Ihre Bundesland-Auswahl dient der kontextuellen Nennung in der Erklärung.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen an der Website. Bei kontinuierlichem Monitoring (z. B. mit BFSGuard) empfiehlt sich ein Turnus von 6 Monaten.

Wer ist die MLBF?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF AöR) mit Sitz in Magdeburg. Sie prüft seit Januar 2026 aktiv, ob Unternehmen die BFSG-Pflichten einhalten, und kann Bußgelder bis 100.000 € nach § 37 BFSG verhängen.

Welche Inhalte sind vom BFSG ausgenommen?

Archivierte Inhalte vor dem 28. Juni 2025 ohne Aktualisierung, Drittinhalte außerhalb Ihrer Kontrolle sowie Inhalte von Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Jahresumsatz) für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen-Check →

Möchten Sie Ihre Website kontinuierlich auf BFSG-Konformität prüfen?

BFSGuard scannt wöchentlich, meldet Regressionen per E-Mail und hält Ihre §-14-Erklärung automatisch aktuell. Ab 19,99 € / Monat. 7 Tage kostenlos testen.

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