§14 BFSG Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen — Kostenlose Vorlage + Generator 2026

Wer eine Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz anbietet, muss eine §-14-Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. In diesem Leitfaden zeigen wir die Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG, liefern eine Muster-Vorlage und stellen unseren kostenlosen Generator vor — in 60 Sekunden zur rechtssicheren Erklärung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer muss eine §14-Erklärung veröffentlichen?
  2. Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG
  3. Zuständige Marktüberwachung: MLBF Magdeburg
  4. Kostenlose Muster-Vorlage (Volltext)
  5. Automatisierter Generator in 60 Sekunden
  6. §-16-Feedback-Mechanismus richtig umsetzen
  7. Die 7 häufigsten Fehler in §14-Erklärungen
  8. Bußgelder bei fehlender Erklärung
  9. Häufige Fragen

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Wer muss eine §14-Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen?

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitzustellen und eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG zu veröffentlichen.

Verpflichtete Anbieter:

⚠️ Kleinstunternehmen-Ausnahme: Dienstleistungsanbieter mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen — aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Kleinstunternehmen-Check starten →

Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG

Anlage 3 BFSG schreibt 4 Pflichtpunkte vor. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit empfiehlt darüber hinaus zusätzliche Best-Practice-Inhalte:

PflichtInhaltQuelle
1. Allgemeine BeschreibungFirma, Anschrift, Website-URL, DienstleistungsbeschreibungAnlage 3 BFSG
2. Erläuterungen zur NutzungWas können Besucher auf der Website tun?Anlage 3 BFSG
3. ErfüllungsbeschreibungKonformitätsstatus (vollständig / teilweise / nicht), WCAG 2.2 AA + EN 301 549, Liste bekannter BarrierenAnlage 3 BFSG
4. MarktüberwachungKontaktdaten der zuständigen MLBF MagdeburgAnlage 3 BFSG
5. Feedback-Mechanismus (optional)§16 BFSG — 4-Wochen-Antwortfrist empfohlenEU-Muster 2018/1523
6. Stand & Prüfmethode (optional)Datum der letzten Prüfung + automatische/manuelle MethodeBundesfachstelle FAQ
7. Durchsetzungsverfahren (optional)Eskalationspfad zur MLBF bei unzufriedener AntwortEU-Muster

Zuständige Marktüberwachung: MLBF Magdeburg (seit 26.09.2025)

Bis September 2025 waren 16 separate Landesbehörden zuständig — das hat sich geändert. Der Staatsvertrag über die Marktüberwachung der Barrierefreiheit vom 26.09.2025 hat die zuständige Stelle zentralisiert:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Telefon: +49 391 28 92 30 23
Website: www.mlbf-barrierefrei.de

Seit Januar 2026 prüft die MLBF aktiv und kann nach § 37 BFSG Bußgelder bis 100.000 € pro Verstoß verhängen. Auch wenn Sie in einem anderen Bundesland sitzen (Baden-Württemberg, Bayern, NRW …) — die MLBF in Magdeburg ist bundesweit zentrale Ansprechpartnerin.

Kostenlose Muster-Vorlage für § 14 BFSG Erklärung

Die folgende Vorlage entspricht den Anforderungen aus Anlage 3 BFSG und dem EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523. Orange Platzhalter ersetzen Sie durch Ihre Daten:

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) + Anlage 3 BFSG

{FIRMA} ist bemüht, die Website {WEBSITE} im Einklang mit dem
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021
barrierefrei zugänglich zu machen.

1. ANBIETER
   Firma: {FIRMA}
   Anschrift: {STRASSE}, {PLZ} {ORT}
   E-Mail: {EMAIL}
   Verantwortlich i.S.v. § 18 Abs. 2 MStV: {VERANTWORTLICHER}

2. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNG
   {BESCHREIBUNG — z. B. "Online-Shop für Bürobedarf. Kunden können
   Produkte suchen, bestellen, per SEPA/Kreditkarte bezahlen."}

3. STAND DER VEREINBARKEIT
   Die Website ist {vollständig | teilweise | nicht} vereinbar mit
   EN 301 549 (V3.2.1) und WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA.

4. NICHT BARRIEREFREIE INHALTE
   a) Unvereinbarkeit mit dem BFSG:
      - {BARRIERE 1 mit WCAG-Verweis, geplante Behebung bis {DATUM}}
      - {BARRIERE 2 …}

   b) Unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG:
      {falls keine: "Keine Inhalte als unverhältnismäßige Belastung markiert."}

   c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs:
      - Archivierte Inhalte vor dem 28. Juni 2025
      - Drittinhalte außerhalb unserer Kontrolle

5. ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG
   Diese Erklärung wurde am {DATUM} erstellt.
   Prüfmethode: automatisierte Prüfung (axe-core / WCAG 2.2 AA) +
   manuelle Stichproben.

6. FEEDBACK UND KONTAKT (§ 16 BFSG)
   Meldung von Barrieren — wir antworten innerhalb von 4 Wochen:
   E-Mail: {BARRIERE-EMAIL}
   Telefon: {TELEFON optional}

7. DURCHSETZUNGSVERFAHREN
   Ohne zufriedenstellende Antwort binnen vier Wochen wenden Sie
   sich bitte an die zuständige Marktüberwachungsstelle:

   Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
   (MLBF) — Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
   E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
   Telefon: +49 391 28 92 30 23
   Web: www.mlbf-barrierefrei.de

Erstellt am {DATUM}

In 60 Sekunden zur fertigen Erklärung — BFSGuard-Generator

Manuelles Ausfüllen der Vorlage dauert 30–60 Minuten und birgt Fehlerquellen (falsche MLBF-Adresse, fehlende Pflichtfelder, veraltete Rechtsverweise). Unser kostenloser §14 BFSG Generator löst das:

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§-16-Feedback-Mechanismus — was wirklich Pflicht ist

Das BFSG verlangt in § 16 einen Feedback-Mechanismus für Nutzer, die auf Barrieren stoßen. Technisch ist das eine E-Mail-Adresse oder ein Formular. Die 4-Wochen-Antwortfrist stammt aus dem EU-Muster-Durchführungsbeschluss 2018/1523 — nicht wörtlich aus dem BFSG, aber von der Bundesfachstelle als Richtwert empfohlen.

Umsetzung in der Praxis:

  1. Dedizierte E-Mail (z. B. barrierefreiheit@ihre-firma.de)
  2. Optional: Online-Formular mit Pflichtfeldern (URL, Barriere-Art, Rückmeldemöglichkeit)
  3. Ticket-System mit SLA-Timer (kommerzielle Tools wie BFSGuard-Widget automatisieren das)
  4. Eskalationspfad: Bei Nicht-Antwort → MLBF Magdeburg
💡 Tipp: BFSGuard stellt mit dem Widget automatisch einen §-16-konformen Feedback-Kanal bereit — inklusive 4-Wochen-SLA-Timer und MLBF-Eskalations-E-Mail.

Die 7 häufigsten Fehler in §14-Erklärungen

  1. "Vollständig vereinbar" behauptet bei Score < 100 — rechtlich angreifbar als irreführende Angabe (UWG § 5)
  2. Veraltete MLBF-Adresse — viele Muster aus Q2 2025 nennen noch 16 Landesbehörden
  3. Fehlender Feedback-Mechanismus — §16 BFSG ist Pflicht, nicht Best Practice
  4. Keine WCAG-Referenz — "barrierefrei" ohne EN 301 549 + WCAG 2.2 AA ist nicht prüfbar
  5. Kein Stand-Datum — Erklärungen ohne Datum gelten als veraltet
  6. Keine Liste nicht-konformer Inhalte — Anlage 3 verlangt explizite Benennung
  7. Fehlende Ausnahme-Dokumentation — § 17 unverhältnismäßige Belastung muss begründet werden

Bußgelder bei fehlender §14-Erklärung

Nach § 37 BFSG können Verstöße mit Bußgeldern bis 100.000 € pro Verstoß geahndet werden. Seit Januar 2026 prüft die MLBF Magdeburg aktiv — erste Prüfberichte gehen typischerweise mit 4-Wochen-Nachfrist an den Anbieter, danach folgen formale Bußgeldverfahren.

Zusätzliche Risiken:

Häufige Fragen

Ersetzt der Generator eine Rechtsberatung?

Nein. Die generierte Erklärung deckt die Pflichtfelder nach Anlage 3 BFSG ab. Für komplexe Fälle (Bankdienstleistungen nach § 17 BFSGV, B2-Sprachniveau, Multi-Konzern-Strukturen) empfehlen wir die Prüfung durch eine IT-Rechts-Kanzlei.

Muss ich pro Bundesland eine eigene Erklärung erstellen?

Nein. Seit dem 26. September 2025 ist die MLBF Magdeburg zentral für alle 16 Bundesländer zuständig. Eine Erklärung genügt bundesweit.

Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?

Mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen (Relaunch, neue Features, Barrierenaktualisierung). Mit BFSGuard-Monitoring ist ein 6-Monats-Turnus üblich.

Gibt es eine Word-Vorlage zum Download?

Unser Generator exportiert als HTML + Text. Über "Drucken → Als PDF speichern" erhalten Sie PDF. Für Word-Bearbeitung einfach den Text kopieren und in Word einfügen.

Was kostet der Generator?

Nichts. Kostenlos, keine Registrierung, keine Datenspeicherung. Als Teil unseres BFSGuard-Ökosystems stellen wir den Generator als Lead-Magnet zur Verfügung. Das kontinuierliche Monitoring mit Widget + KI-Reparatur gibt es ab 19,99 €/Monat.

Bereit für Ihre §14-Erklärung?

60 Sekunden. Keine Registrierung. Alle Pflichtfelder.

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Rechtliche Hinweise: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtsverbindliche Prüfung Ihrer BFSG-Konformität wenden Sie sich an eine IT-Rechts-Kanzlei oder direkt an die MLBF Magdeburg. Stand: 21. April 2026.