BFSG Bußgeld-Kalkulator

Berechnen Sie in 60 Sekunden, wie hoch Ihr Bußgeldrisiko nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sein könnte. Basierend auf §37 BFSG und über 146 ausgewerteten Websites (1.300+ Einzelpruefungen).

Ihre Angaben

Sektoren mit hohem Transaktionsvolumen tragen höheres Risiko (Multiplikator).
5 Mio €
Bemessungsgrundlage für die Verhältnismäßigkeit der Bußgeldhöhe.
Höhere Reichweite → mehr Betroffene → höheres Bußgeldrisiko.
Falls unbekannt: kostenlos prüfen lassen.
Bei bekannter Nicht-Konformität steigt das Bußgeldrisiko erheblich.

Ihr Bußgeldrisiko

€ 0
Geschätzte Risiko-Bandbreite
Niedrig
Anzahl Verstöße 0
Sektor-Multiplikator 1.1×
Reichweite-Faktor 1.0×
Awareness-Faktor 1.0×
Geschätztes Risiko € 0
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⚠ Wichtiger rechtlicher Hinweis: Dieser Kalkulator liefert eine indikative Risikoabschätzung auf Basis von §37 BFSG (Bußgeldrahmen bis 100.000 € pro Verstoß) und Marktbenchmarks aus über 146 ausgewerteten Websites (1.300+ Einzelpruefungen). Die tatsächliche Bußgeldbemessung obliegt ausschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde unter Berücksichtigung der jeweiligen Einzelfallumstände. Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich bitte an einen auf IT- und Verbraucherschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Wie zuverlässig ist der Kalkulator?
Der Kalkulator liefert eine erste Risikoabschätzung basierend auf §37 BFSG (Bußgeldhöhen) und Markt-Benchmarks aus 146 ausgewerteten Websites (1.300+ Einzelpruefungen). Er ist keine rechtsverbindliche Auskunft — die tatsächliche Bußgeldbemessung obliegt der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Wie wird das Risiko berechnet?
Wir kombinieren drei Faktoren: Anzahl der Verstöße (gewichtet nach WCAG-Schweregrad), Unternehmensgröße (relevant für Bemessungsgrenzen) und Sektor-Spezifika (z.B. höheres Risiko bei E-Commerce mit hohem Transaktionsvolumen).
Welche Bußgelder drohen tatsächlich?
Nach §37 BFSG können Bußgelder bis zu 100.000 € pro Einzelverstoß verhängt werden. Bei mehreren Verstößen ist eine Kumulation möglich. Verbandsklagen können zusätzlich Schadensersatzforderungen auslösen.
Wer prüft die BFSG-Konformität?
In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig (i.d.R. die Landesämter für soziale Dienste oder die Regierungspräsidien). Auch betroffene Verbraucher und anerkannte Verbände können Beschwerde einreichen.