WCAG 2.2 vs. BFSG vs. BITV 2.0 — Die Unterschiede erklärt
WCAG, BFSG, BITV, EN 301 549, EAA — die Welt der Barrierefreiheitsstandards kann verwirrend sein. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und zeigt, was für Ihr Unternehmen relevant ist.
WCAG 2.2 — Der internationale Standard
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweite Maßstab für Web-Barrierefreiheit. Sie werden vom W3C (World Wide Web Consortium) entwickelt und definieren drei Konformitätsstufen:
- Level A: Mindestanforderungen (z.B. ALT-Texte für Bilder)
- Level AA: Standard für die meisten Websites (empfohlen und gesetzlich relevant)
- Level AAA: Höchste Stufe (für die meisten Websites nicht realistisch)
WCAG 2.2 (veröffentlicht Oktober 2023) ist die aktuelle Version mit 13 Richtlinien und 87 Erfolgskriterien.
BFSG — Das deutsche Gesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verweist nicht direkt auf die WCAG, sondern auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Level AA basiert. In der Praxis bedeutet das: Wer WCAG 2.2 Level AA erfüllt, erfüllt auch die technischen Anforderungen des BFSG.
BITV 2.0 — Die deutsche Verordnung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt seit 2002 für öffentliche Stellen in Deutschland. Sie basiert ebenfalls auf der EN 301 549. Der BITV-Test ist ein 92-Schritte-Prüfverfahren, das als Goldstandard für Barrierefreiheitstests gilt.
EN 301 549 — Die EU-Norm
Die europäische Norm EN 301 549 ist der technische Referenzstandard, auf den sowohl das BFSG als auch die BITV 2.0 verweisen. Sie enthält die WCAG-Kriterien plus zusätzliche Anforderungen für Software, Dokumente und Hardware.
Was bedeutet das für Sie?
Für die meisten Unternehmen gilt: Erfüllen Sie WCAG 2.2 Level AA, und Sie sind auf der sicheren Seite. BFSGuard prüft Ihre Website genau nach diesem Standard und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
Zusammenfassung
- WCAG 2.2: Internationaler technischer Standard → das „Wie"
- BFSG: Deutsches Gesetz → das „Muss" (mit Bußgeldern)
- BITV 2.0: Deutsche Verordnung für öffentliche Stellen → das „Prüfverfahren"
- EN 301 549: EU-Norm → die „Brücke" zwischen Gesetz und Standard