WCAG 2.2 vs. BFSG vs. BITV 2.0 — Die Unterschiede erklärt
Stand: April 2026 · Lesezeit: 5 Minuten
WCAG, BFSG, BITV, EN 301 549, EAA — die Welt der Barrierefreiheitsstandards kann verwirrend sein. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und zeigt, was für Ihr Unternehmen relevant ist.
WCAG 2.2 — Der internationale Standard
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweite Maßstab für Web-Barrierefreiheit. Sie werden vom W3C (World Wide Web Consortium) entwickelt und definieren drei Konformitätsstufen:
- Level A: Mindestanforderungen (z.B. ALT-Texte für Bilder)
- Level AA: Standard für die meisten Websites (empfohlen und gesetzlich relevant)
- Level AAA: Höchste Stufe (für die meisten Websites nicht realistisch)
WCAG 2.2 (veröffentlicht Oktober 2023) ist die aktuelle Version mit 13 Richtlinien und 87 Erfolgskriterien.
BFSG — Das deutsche Gesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verweist nicht direkt auf die WCAG, sondern auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Level AA basiert. In der Praxis bedeutet das: Wer WCAG 2.2 Level AA erfüllt, erfüllt auch die technischen Anforderungen des BFSG.
BITV 2.0 — Die deutsche Verordnung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt seit 2002 für öffentliche Stellen in Deutschland. Sie basiert ebenfalls auf der EN 301 549. Der BITV-Test ist ein 92-Schritte-Prüfverfahren, das als Goldstandard für Barrierefreiheitstests gilt.
EN 301 549 — Die EU-Norm
Die europäische Norm EN 301 549 ist der technische Referenzstandard, auf den sowohl das BFSG als auch die BITV 2.0 verweisen. Sie enthält die WCAG-Kriterien plus zusätzliche Anforderungen für Software, Dokumente und Hardware.
Was bedeutet das für Sie?
Für die meisten Unternehmen gilt: Erfüllen Sie WCAG 2.2 Level AA, und Sie sind auf der sicheren Seite. BFSGuard prüft Ihre Website genau nach diesem Standard und zeigt Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
Zusammenfassung
- WCAG 2.2: Internationaler technischer Standard → das „Wie"
- BFSG: Deutsches Gesetz → das „Muss" (mit Bußgeldern)
- BITV 2.0: Deutsche Verordnung für öffentliche Stellen → das „Prüfverfahren"
- EN 301 549: EU-Norm → die „Brücke" zwischen Gesetz und Standard
Die drei Normen im Schichtmodell
Um den Zusammenhang sauber zu verstehen, hilft ein Schichten-Modell: WCAG ist die Technik, EN 301 549 ist die Norm, BFSG/BITV sind die Gesetze. Konkret: WCAG 2.2 Level AA ist das vom W3C herausgegebene technische Regelwerk mit 50 Erfolgskriterien. EN 301 549 ist die europäische harmonisierte Norm, die WCAG-Anforderungen für IT-Beschaffung formal verbindlich macht. Das BFSG (privat) und die BITV 2.0 (öffentlich) sind die in deutschem Recht verankerten Gesetze, die EN 301 549 zitieren.
Geltungsbereich — wer fällt unter was
| Norm | Adressaten | Sanktion bei Verstoß |
| WCAG 2.2 AA | freiwillig / technische Referenz | keine direkt — Grundlage anderer Normen |
| EN 301 549 V3.2.1 | öffentliche Beschaffung (alle EU-Behörden) | Vergabe-Ausschluss |
| BITV 2.0 | Bundes-/Landesbehörden, kommunale Stellen | Schlichtungsverfahren (§ 16 BGG) |
| BFSG | privatwirtschaftliche B2C-Anbieter ab 10 MA oder 2 Mio. € | Bußgeld bis 100.000 € pro Verstoß (§ 28) |
Anforderungen im Detail — was ändert sich konkret
WCAG 2.2 AA hat 50 Erfolgskriterien in 4 Prinzipien (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust). EN 301 549 übernimmt diese und ergänzt um IKT-spezifische Anforderungen wie Tastatur-Hardware-Unterstützung. Das BFSG zitiert EN 301 549 in § 3 BFSGV als verbindliche Norm — heißt: wer BFSG-konform sein will, muss WCAG 2.2 AA erfüllen.
WCAG 2.2 brachte 9 neue Kriterien gegenüber WCAG 2.1: u. a. SC 2.4.11 (sichtbarer Fokus-Indikator nicht von anderen Elementen verdeckt), SC 2.4.13 (Focus appearance, AAA), SC 2.5.7 (Drag-Bewegungen alternativbar), SC 2.5.8 (Mindestgröße von Klick-Zielen 24×24 px), SC 3.2.6 (konsistente Hilfe), SC 3.3.7 (redundante Eingabe), SC 3.3.8 (Accessible Authentication). Diese 9 sind Pflicht.
Was BITV 2.0 darüber hinaus fordert
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung bindet nur deutsche Behörden, fordert aber zusätzlich „Leichte Sprache" für Schlüsselinformationen und Gebärdensprachvideos bei zentralen Inhalten — beides keine WCAG-Anforderungen. Für private Anbieter unter dem BFSG gibt es diese Pflicht nicht, aber Behörden-Lieferanten erfüllen oft beides parallel.
Praktische Konsequenzen für Ihre Website
- Wenn Sie B2C verkaufen: BFSG ist Ihr Pflicht-Rahmen, WCAG 2.2 AA Ihre technische Messlatte.
- Wenn Sie an Behörden verkaufen: Sie müssen EN 301 549 in Ihrem Konformitätsnachweis zitieren — sonst kein Zuschlag.
- Wenn Sie reines B2B sind: BFSG greift nicht, aber 2027 wird die EU-Richtlinie 2024 EAAA-Update Geltung erweitern.
- Wenn Sie freiwillig konform werden wollen: Start direkt mit WCAG 2.2 AA — dann sind Sie automatisch BFSG-vorbereitet.
Häufige Missverständnisse
»BITV gilt doch für alle, oder?«
Nein — BITV 2.0 bindet ausschließlich Bundes-/Landesbehörden, nicht Private. Für Private gilt das BFSG.
»Reicht WCAG 2.0 AA für das BFSG?«
Nein — EN 301 549 V3.2.1 verweist explizit auf WCAG 2.1. WCAG 2.2 wird mit dem nächsten Norm-Update verbindlich (geplant 2025/26). Praktisch gilt: WCAG 2.2 AA jetzt umsetzen, dann sind Sie auf Jahre auf der sicheren Seite.
»Brauche ich AAA-Konformität?«
Nein. WCAG und BFSG verlangen AA, nicht AAA. AAA hat unrealistisch strenge Anforderungen (z. B. Kontrast 7:1, Gebärdensprache für jedes Video) und ist normalerweise nicht durchgängig erreichbar.
Quellen & weiterführende Lektüre