← Zurück zu BFSGuard
WICHTIG — Abmahnwelle 2025/2026
BFSG-Abmahnung: So schützen Sie sich
Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 8 Min.
Achtung: Seit August 2025 versenden spezialisierte Kanzleien Abmahnungen an Online-Shops und Websites wegen fehlender Barrierefreiheit. Bußgelder bis 100.000 EUR sind möglich.
Was ist passiert?
Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind viele B2C-Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Anwaltskanzleien haben dies als Geschäftsmodell erkannt und verschicken massenweise Abmahnungen — ähnlich wie bei der DSGVO-Welle 2018.
Wer ist betroffen?
- Online-Shops mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. EUR Umsatz
- SaaS-Anbieter mit B2C-Angeboten
- Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- E-Book- und Medienplattformen
Typische Abmahngründe
- Fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärung
- Nicht-navigierbare Websites per Tastatur
- Fehlende Alt-Texte bei Bildern
- Zu geringe Farbkontraste (unter 4.5:1)
- Nicht-zugängliche Formulare und Checkout-Prozesse
- Fehlender Feedback-Mechanismus für Nutzer
7 Schritte zum Schutz
- Website sofort scannen — Identifizieren Sie alle Barrieren mit einem automatisierten WCAG 2.2 Scanner.
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen — Gemäß § 14 BFSG ist diese Pflicht. BFSGuard generiert sie automatisch.
- Kritische Barrieren sofort beheben — Alt-Texte, Kontraste, Tastaturnavigation haben höchste Priorität.
- Feedback-Mechanismus einrichten — Nutzer müssen Barrieren melden können. Kontaktformular oder E-Mail genügt.
- Auto-Fix Engine aktivieren — Automatische Reparatur der häufigsten Probleme per JavaScript-Snippet.
- Monitoring einrichten — Regelmäßige Scans stellen sicher, dass neue Inhalte keine Barrieren einführen.
- Dokumentation führen — Protokollieren Sie alle Maßnahmen. Bei einer Prüfung zählt der nachweisbare Fortschritt.
Tipp: Auch wenn eine Abmahnung eingeht: Wer nachweisen kann, dass er aktiv an der Barrierefreiheit arbeitet (Scan-Berichte, Erklärung, Maßnahmenplan), hat die besten Karten. Die Frist für Bestandsangebote läuft bis 28. Juni 2030.
Was tun bei einer Abmahnung?
- Ruhe bewahren — nicht sofort zahlen oder unterschreiben
- Anwalt für IT-Recht konsultieren
- Dokumentation der bisherigen Maßnahmen zusammenstellen
- Sofort einen WCAG-Scan durchführen und Bericht sichern
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen (falls nicht vorhanden)