← Zurück zu BFSGuard
WICHTIG — Abmahnwelle 2025/2026

BFSG-Abmahnung: So schützen Sie sich

Aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Achtung: Seit August 2025 versenden spezialisierte Kanzleien Abmahnungen an Online-Shops und Websites wegen fehlender Barrierefreiheit. Bußgelder bis 100.000 EUR sind möglich.

Was ist passiert?

Mit dem Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 sind viele B2C-Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Anwaltskanzleien haben dies als Geschäftsmodell erkannt und verschicken massenweise Abmahnungen — ähnlich wie bei der DSGVO-Welle 2018.

Wer ist betroffen?

Typische Abmahngründe

7 Schritte zum Schutz

  1. Website sofort scannen — Identifizieren Sie alle Barrieren mit einem automatisierten WCAG 2.2 Scanner.
  2. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen — Gemäß § 14 BFSG ist diese Pflicht. BFSGuard generiert sie automatisch.
  3. Kritische Barrieren sofort beheben — Alt-Texte, Kontraste, Tastaturnavigation haben höchste Priorität.
  4. Feedback-Mechanismus einrichten — Nutzer müssen Barrieren melden können. Kontaktformular oder E-Mail genügt.
  5. Auto-Fix Engine aktivieren — Automatische Reparatur der häufigsten Probleme per JavaScript-Snippet.
  6. Monitoring einrichten — Regelmäßige Scans stellen sicher, dass neue Inhalte keine Barrieren einführen.
  7. Dokumentation führen — Protokollieren Sie alle Maßnahmen. Bei einer Prüfung zählt der nachweisbare Fortschritt.
Tipp: Auch wenn eine Abmahnung eingeht: Wer nachweisen kann, dass er aktiv an der Barrierefreiheit arbeitet (Scan-Berichte, Erklärung, Maßnahmenplan), hat die besten Karten. Die Frist für Bestandsangebote läuft bis 28. Juni 2030.

Was tun bei einer Abmahnung?

Jetzt absichern — bevor die Abmahnung kommt

Kostenloser WCAG 2.2 Scan + automatische Erklärung

Kostenlosen Scan starten →